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   OLG München, 29.08.2007 - 34 Sch 4/07   

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OLG München, 29.08.2007 - 34 Sch 4/07 (https://dejure.org/2007,84596)
OLG München, Entscheidung vom 29.08.2007 - 34 Sch 4/07 (https://dejure.org/2007,84596)
OLG München, Entscheidung vom 29. August 2007 - 34 Sch 4/07 (https://dejure.org/2007,84596)
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Volltextveröffentlichung

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 1040 Abs. 2 S. 1ZPO, § 1059 Abs. 2 ZPO
    Aufhebungsverfahren Anerkennungsverfahren Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Vollstreckbarerklärung; Aufhebungsgründe Versagungsgründe: - Unwirksamkeit Ungültigkeit der Schiedsvereinbarung; - ordre public; - Entscheidung in eigener Sache; - materiellrechtliche Einwände ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.03.2003 - III ZB 83/02

    Rechtsfolgen der Versäumung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

    Auszug aus OLG München, 29.08.2007 - 34 Sch 4/07
    Die Rüge, die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs sei unzulässig, weil eine wirksame Schiedsvereinbarung nicht zustande gekommen sei (§ 1060 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a zweiter Fall ZPO), kann im Verfahren der Vollstreckbarerklärung nicht mehr erhoben werden (vgl. BGH SchiedsVZ 2003, 133).

    Da sich die Antragsgegnerin nach eigenem Vortrag rügelos auf die Verhandlung vor dem Schiedsgericht eingelassen hat, ist sie mit diesem Vorbringen nicht nur im Schiedsgerichtsverfahren, sondern auch im Aufhebungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren vor den staatlichen Gerichten präkludiert (vgl. BGH SchiedsVZ 2003, 133 f.; Müller/Keilmann SchiedsVZ 2007, 113/119; Musielak/Voit ZPO 5. Aufl. § 1040 Rn. 13).

  • BayObLG, 12.04.2000 - 4Z Sch 2/00

    Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen im Rahmen des Schiedsverfahrens

    Auszug aus OLG München, 29.08.2007 - 34 Sch 4/07
    Die Zulassung bestrittener materiell-rechtlicher Einwendungen im Verfahren über die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruches ist mit der Verfahrensgestaltung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts vom 22.12.1997 (BGBl.1997 S. 3224) nicht vereinbar und widerspricht dem Zweck der Neugestaltung des Schiedsverfahrensrechts (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1363/1364; OLG Stuttgart MDR 2001, 595 ff.; Borris/Schmidt SchiedsVz 2004, 273/276 f.).

    Die Zulassung materiell-rechtlicher Einwendungen im Verfahren über die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs würde darüber hinaus auch zu einer Verkürzung des Rechtsschutzes des Schiedsbeklagten führen und zu einer systemwidrigen Ausweitung des neuen Beschlussverfahrens führen (vgl. dazu ausführlich BayObLG NJW-RR 2001, 1363).

  • BGH, 07.03.1985 - III ZR 169/83

    Schiedsgerichtliche Tätigkeit in eigener Sache

    Auszug aus OLG München, 29.08.2007 - 34 Sch 4/07
    Zwar dürfen Schiedsrichter ihr Honorar grundsätzlich nicht selbständig festsetzen, auch nicht mittelbar, weil dem das Verbot des Richters in eigener Sache entgegensteht (BGHZ 94, 92/95 f.; BGH MDR 1977, 383; Zöller/Geimer § 1057 Rn. 4; vgl. auch Kröll SchiedsVZ 2006, 203/212; ausführlich Wolff SchiedsVZ 2006, 131).
  • OLG München, 08.03.2007 - 34 Sch 28/06

    Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen über künftig fällig werdende

    Auszug aus OLG München, 29.08.2007 - 34 Sch 4/07
    Zudem ist das Schiedsrichterhonorar, soweit es von der Antragstellerin noch geltend gemacht wird, durch den von ihr bezahlten Vorschuss vollständig abgedeckt (vgl. auch Musielak/Voit § 1057 Rn. 5; Wolff SchiedsVZ 2006, 131/141; ferner Senat vom 23.2.2007, 34 Sch 031/06 und vom 8.3.2007, 34 Sch 28/06).
  • OLG München, 23.02.2007 - 34 Sch 31/06

    Unbedenkliche Vollstreckbarerklärung einer Kostenerstattungsanordnung zur

    Auszug aus OLG München, 29.08.2007 - 34 Sch 4/07
    Zudem ist das Schiedsrichterhonorar, soweit es von der Antragstellerin noch geltend gemacht wird, durch den von ihr bezahlten Vorschuss vollständig abgedeckt (vgl. auch Musielak/Voit § 1057 Rn. 5; Wolff SchiedsVZ 2006, 131/141; ferner Senat vom 23.2.2007, 34 Sch 031/06 und vom 8.3.2007, 34 Sch 28/06).
  • OLG Stuttgart, 04.10.2000 - 1 Sch 13/99

    Anforderungen an die Einhaltung der Schriftform einer Schiedsvereinbarung;

    Auszug aus OLG München, 29.08.2007 - 34 Sch 4/07
    Die Zulassung bestrittener materiell-rechtlicher Einwendungen im Verfahren über die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruches ist mit der Verfahrensgestaltung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts vom 22.12.1997 (BGBl.1997 S. 3224) nicht vereinbar und widerspricht dem Zweck der Neugestaltung des Schiedsverfahrensrechts (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1363/1364; OLG Stuttgart MDR 2001, 595 ff.; Borris/Schmidt SchiedsVz 2004, 273/276 f.).
  • OLG Hamburg, 04.09.1998 - 14 U 111/98
    Auszug aus OLG München, 29.08.2007 - 34 Sch 4/07
    Jedoch tritt die aufschiebende Bestätigung auch dann ein, wenn der Schiedsspruch in anderer Weise unanfechtbar wird, etwas durch Berufungsrücknahme, die aufgrund der von den Parteien getroffenen Schiedsabrede auch dergestalt erfolgen kann, daß die Berufung als zurückgenommen gilt, weil der Kostenvorschuss nicht rechtzeitig eingezahlt worden ist (Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. Kap. 22 Rn. 11; siehe auch OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 806).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2008 - 26 Sch 19/08
    Die Ungültigkeit der Schiedsvereinbarung muss aber von derjenigen Schiedspartei, die sich darauf beruft, im Schiedsverfahren geltend gemacht werden, andernfalls ist die Berufung auf diesen Einwand im Vollstreckbarerklärungsverfahren gemäß §§ 1027, 1040 Abs. 2 ZPO präkludiert (OLG München, Beschluss vom 29.8.2007 - 34 Sch 4/07; Münch in: Münchener Kommentar ZPO, 3. Aufl., § 1040 Rdn. 38; Kröll, SchiedsVZ 2008, 115).
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